Toplandeverbot Einkorn

Bitte beachtet, dass das Toplanden auf dem Einkorn wegen der Unfallgefahr aufgrund der Leebildung und der Gefährung der Passanten nicht erlaubt ist.

Leider kam in letzter Zeit es immer wieder zu Verstößen, sodass die Vereine CONDOR e.V. und HGC-Einkorn e.V. das Toplanden ab 01.06.2021 mit einem Flugverbot des Piloten am Einkorn bis zum Ende des Kalenderjahres ahnden.


Corona: Neue Regeln am Einkorn

Ab 11. Mai 2020 dürfen nur Vereinsmitglieder des HGC und Condor am Einkorn wieder fliegen. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

Aktuelle Regelungen zum Flugbetrieb Einkorn ab 11. Mai 2020

  • Gastpiloten dürfen bis auf weiteres nicht am Einkorn fliegen, um das Flugaufkommen und die Zahl der anwesenden Piloten möglichst gering zu halten. Aktualisierung am 15.06.2020: Gastpiloten dürfen am Einkorn fliegen, es gelten die gleichen Regeln wie für Vereinsmitglieder
  • Die jeweiligen aktuellen Veränderungen der Baden-Württembergischen Corona - Verordnung (z. B. bzgl. Gruppenbildung, Abstandsregelungen, MundNasenbedeckung) müssen in allen Punkten eingehalten werden. Die aktuelle CoronaVerordnung findet ihr hier.
    Die anwesenden Piloten sind angehalten Fliegerkollegen anzusprechen, falls diese sich nicht nach der Verordnung verhalten sollten.
  • Um das Flugaufkommen im Blick zu haben und gegenüber Behörden auskunftsfähig zu sein, sind alle Piloten, die den Einkorn besuchen (unabhängig davon ob sie fliegen) verpflichtet, eine Mail an einkorn-flugbuch@outlook.com zu schicken mit Angabe von Vornamen, Nachnamen, der DHV Mitgliedsnummer oder Lizenznummer und dem Datum des Anwesenheitstages.
  • Organisierte Veranstaltungen von Vereinen oder einzelnen Piloten sind verboten!
  • Vor Wiederaufnahme des Flugschulbetriebs am Einkorn ist eine Absprache mit dem Geländehalter notwendig.
  • Von gemeinsamen Auffahrten in Privatautos ist abzusehen (Ausnahme sind Menschen, die in einer Hausgemeinschaft leben).
  • Die telefonische An- und Abmeldepflicht am Flugplatz Weckrieden bei Flugbetrieb besteht weiterhin.

Der Geländehalter
HGC- Einkorn


Einkorn weiterhin gesperrt

Liebe Vereinsmitglieder,
bestimmt haben die meisten unter euch die Info von Björn Klaasen gelesen: Das Ruhen der Geländezulassungen wird mit Wirkung zum 20.04.2020 aufgehoben. Ihr fragt euch nun, ob das Fliegen am Einkorn wieder möglich ist.
Dies zu entscheiden liegt nun bei den Geländehaltern, also dem HGC. Es handelt sich allerdings nicht um eine freie Entscheidung, denn wir müssen natürlichdie aktuelle Coronaverordnung unseres Bundeslandes einhalten. Sicherlich habt ihr auch die Empfehlung des DHV, den Flugbetrieb nicht umgehend wiederaufzunehmen gelesen.
Inzwischen wissen wir, dass das Kontaktverbot nicht aufgehoben wurde und öffentliche Plätze, sowie Spiel- und Bolzplätze gesperrt bleiben.
Auf eine Anfrage des DHV- Ausbidungsreferats gibt es von der Landesregierung folgende Rückmeldung:
Ziel der Corona-Verordnung der Landesregierung ist es, die Vielzahl der Kontakte im öffentlichen Raum zu reduzieren, um die Corona-Pandemie und das hiermit einhergehende Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Zu diesem Zweck wurde die Schließung aller Sportstätten und Sportanlagen erlassen. Hiervon sind auch Flugsportanlagen betroffen, unabhängig davon, in welcher Form das Flugtraining stattfinden würde.
Momentan liegen uns keine anderslautenden Stellungnahmen von anderen Behörden, wie Stadt- oder Gemeindeverwaltungen oder Landratsamt vor, deren Rechtskräftigkeit aufgrund der Priorität der Landesverordnungen auch zweifelhaft und zu prüfen wären.
Eine zentrale Anfrage bezüglich der Wiederaufnahme des Flugbetriebs in BadenWürttemberg gibt es aktuell vom Regionalbeirat Südwest des DHV (Dieter Lische), bei der Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg. Er hat mögliche Vorsichtsmaßnahmen, z.B. Abstandsregeln und den Individualsportcharakter unseres Hobbys mit eingebracht, um möglichst eine positive Antwort zu erzielen.

Aus diesen Gründen müssen wir zunächst das Flugverbot am Einkorn bis einschließlich 07.Mai aufrecht erhalten.

Sollte sich vorher die Sachlage ändern, werden wir euch natürlich zeitnah informieren. Wir müssen euch an dieser Stelle auch darum bitten, von Einzelaktionen (persönliche Anfragen auf den Ämtern) abzusehen. Dies führt nur zu einer unklaren Informationslage und wirkt sich nachteilig für uns in der Öffentlichkeit aus.
Wir freuen uns schon, euch bald wieder beim Fliegen zu treffen!

Die Vorstandschaft des HGC-Einkorn


Unbedingt bachten! - Fluggebiet Einkorn gesperrt

Auf Grund der aktuellen Coronakrise sind alle Fluggebiete für Gleitschirme und Hängegleiter gesperrt. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des DHV.

Das betrifft leider auch die Schnuppertage, die hiermit abgesagt sind.

Wir informieren euch, sobald sich etwas Neues ergibt.

Bleibt gesund!