Corona: Neue Regeln am Einkorn
Ab 11. Mai 2020 dürfen nur Vereinsmitglieder des HGC und Condor am Einkorn wieder fliegen. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
Aktuelle Regelungen zum Flugbetrieb Einkorn ab 11. Mai 2020
- Gastpiloten dürfen bis auf weiteres nicht am Einkorn fliegen, um das Flugaufkommen und die Zahl der anwesenden Piloten möglichst gering zu halten. Aktualisierung am 15.06.2020: Gastpiloten dürfen am Einkorn fliegen, es gelten die gleichen Regeln wie für Vereinsmitglieder
- Die jeweiligen aktuellen Veränderungen der Baden-Württembergischen Corona – Verordnung (z. B. bzgl. Gruppenbildung, Abstandsregelungen, MundNasenbedeckung) müssen in allen Punkten eingehalten werden. Die aktuelle CoronaVerordnung findet ihr hier.
Die anwesenden Piloten sind angehalten Fliegerkollegen anzusprechen, falls diese sich nicht nach der Verordnung verhalten sollten. - Um das Flugaufkommen im Blick zu haben und gegenüber Behörden auskunftsfähig zu sein, sind alle Piloten, die den Einkorn besuchen (unabhängig davon ob sie fliegen) verpflichtet, eine Mail an einkorn-flugbuch@outlook.com zu schicken mit Angabe von Vornamen, Nachnamen, der DHV Mitgliedsnummer oder Lizenznummer und dem Datum des Anwesenheitstages.
- Organisierte Veranstaltungen von Vereinen oder einzelnen Piloten sind verboten!
- Vor Wiederaufnahme des Flugschulbetriebs am Einkorn ist eine Absprache mit dem Geländehalter notwendig.
- Von gemeinsamen Auffahrten in Privatautos ist abzusehen (Ausnahme sind Menschen, die in einer Hausgemeinschaft leben).
- Die telefonische An- und Abmeldepflicht am Flugplatz Weckrieden bei Flugbetrieb besteht weiterhin.
Der Geländehalter
HGC- Einkorn